Ninebot Mini Street – selbstbalancierend durch den Verkehr

Der Hype um selbstbalancierende Fahrzeuge ist ungebrochen und immer mehr Hersteller drängen mit ihren Produkten auf den Markt.

Wer sich ganz dem Vergnügen hingeben und diese Fahrzeuge auch im Straßenverkehr nutzen will, sollte beachten, dass gerade in Deutschland und Österreich einige Auflagen zu erfüllen sind. So müssen selbstbalancierende Fahrzeuge neben Beleuchtung und Reflektoren auch eine Klingel aufweisen. In Deutschland wird noch zusätzlich ein Versicherungskennzeichen verlangt.

Zwar befinden sich einige Modelle, die diesem Standard entsprechen, auf dem Markt, sie bewegen sich aber preislich in einem doch höher gelegenen Preissegment.
Der Generalimporteur von Segway und Ninebot für Deutschland und Österreich, die KSR Group, hat sich dieses Problems angenommen und bietet ab sofort das neue Ninebot Mini Street.
Als Basismodell wurde der Mini Pro genommen, es wird aber beim Mini Street auf den Knielenker verzichtet, stattdessen gibt es eine Lenkstange, auf der Beleuchtung, Reflektoren und Klingel problemlos Platz finden sollen.

Weiterer Vorteile gegenüber den größeren Modellen sollen das geringe Gewicht von nicht einmal 15 kg und die kompakten Abmessungen sein.

Das speziell für Deutschland zugelassene Modell Mini Street 320 verfügt, so die KSR Group, über Lenkerstange, Frontlicht, Front-, Seiten- und Heckreflektoren, Rücklicht, Klingel, eine Halterung für das Versicherungskennzeichen sowie das für die Versicherung notwendige Gutachten gemäß § 21 StVZO, ausgestellt von einem deuten Prüfinstitut. Für einen Ninebot Mini Street gelten in Deutschland, so der Importeur weiter, im Wesentlichen dieselben Verkehrsregeln wie für ein Motorfahrrad. Wer einen Ninebot Mini Street auf der Straße bewegen möchte muss zumindest über eine „Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas“ oder einen beliebigen Führerschein verfügen, somit ergibt sich ein Mindestalter von 15 Jahren. Das Tragen eines Helms sollte, so wie bei vielen Sportarten, einfach zum guten Ton gehören.
Der UVP für den Mini Street 320 wird für Deutschland mit Euro 1.499,00 angegeben.

Die für Österreich ausgestatteten Mini Street 260 und Mini Street 320 sollen über Lenkerstange, Frontlicht, Front-, Seiten- und Heckreflektoren, Rücklicht und Klingel verfügen. Eine spezielle Zulassung, so KSR Group, ist nicht notwendig. Vor der Verwendung im Straßenverkehr sollte man sich vertrauensvoll an seine Haushaltsversicherung wenden, ob verursachte Schäden in der Polizze enthalten sind. Laut Importeur gelten für einen Ninebot Mini Street in Österreich dieselben Verkehrsregeln wie für ein Fahrrad. Damit ist eine Nutzung ab 12 Jahren möglich. Wer früher das Gerät nutzen will, kann ab 10 Jahren eine Radfahrprüfung absolvieren. Nach erfolgreichem Abschluss sollte dann dem Spaß nichts mehr im Wege stehen. Zu beachten ist jedoch, dass für Personen unter 12 Jahren eine Radhelmpflicht besteht. Aber wie schon erwähnt, das Tragen eines Helms gehört einfach dazu.
Der UVP für Österreich für den Mini Street 260 wird mit EUR 1,199,00, der für den Mini Street 320 mit EUR 1.399,00 angegeben.

Für all jene Nutzer und Nutzerinnen, die nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen wollen und die die Geräte nur auf Privatgrund nutzen, soll es den Mini Street 260 nur mit Lenkstange, aber ohne Straßenausrüstung und Gutachten zu einem UVP von EUR 1.099,00 und den Mini Street 320 zu einem UVP von EUR 1.299,00 geben.

www.ninebot.de