Neue Verordnung für die Gastronomie

Für Gastronomen und Gastronominnen, die auch in diesen Zeiten ihre Gäste verwöhnen wollen und für alle Genießer und Genießerinnen, die nicht selbst kochen wollen, gibt es ab sofort eine Änderung bei der Verordnung betreffend vorläufiger Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19.

Per 2. April 2020 ist es nun laut Bundesgesetzblatt ab sofort erlaubt, dass die Abholung vorbestellter Speisen zulässig ist, sofern diese nicht vor Ort konsumiert werden und sichergestellt ist, dass gegenüber anderen Personen dabei ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird.

Eine gute Nachricht für alle, die hin und wieder den Herd kalt lassen wollen und eine noch bessere Nachricht für die Gastronomie, die durch diese Regelung ihr Personal halten und Genießer und Genießerinnen verwöhnen kann.

Nähere Details zum Bundesgesetzblatt unter https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_130/BGBLA_2020_II_130.html